VOC Analysen für Rückerstattung
Seit der Einführung der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen zu Beginn des Jahres 2000 werden Lösemittel (VOC) mit einer Abgabe belastet. Diese beträgt heute Fr. 3.-/kg VOC. Dies soll bewirken, dass in der Industrie, dem Gewerbe und in den Haushalten darauf geachtet wird, möglichst wenig VOC auszustossen.
Wenn grössere Mengen VOC verbrannt, umgewandelt oder als Stoffe, auch in Produkten, entsorgt werden, können Sie die VOC- Gebühr für die nachgewiesenen Mengen zurückfordern.
Mit unseren VOC- Analysen tragen wir dazu bei, dass Sie die geforderte VOC-Bilanz erstellen können.
Wichtig dabei ist, dass wir bei der Entsorgung von Ihnen jeden lösungsmittelhaltigen Abfall mit unerschiedlichem Lösungsmittelanteil mit einem separaten VeVA- Begleitschein erhalten. Damit können wir Ihnen eine detaillierte VOC- Mengenangabe abgeben.
Wir arbeiten nach dem Branchenstandard zur Ermittlung des VOC-Gehaltes gemäss Form. 55.24d der Oberzolldirektion und Ergänzungen der Fachkommission Sonderabfall des VBSA.

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